Im Alltag müssen wir uns fast täglich ausweisen. Bei trans* Personen stimmen aber die dafür notwendigen Papiere nicht mit dem „richtigen“ Namen und Geschlecht überein - vor der rechtskräftigen Vä/Pä.
Die DGTI e.V. hat einen Weg gefunden hier Abhilfe zu schaffen:
den Ergänzungsausweis 💳⠀
Dieser Ergänzungsausweis ist, wie der Name schon sagt, eine Ergänzung zu den vorhandenen Ausweispapieren. Hier darf man seinen selbst gewählten Namen, seine Pronomen und sein gelebtes Geschlecht angeben. ⠀⠀
Ein Passfoto und die Nummer des amtlichen Ausweises sind ebenfalls angegeben.
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⏱ Die Gültigkeit des Ergänzungsausweises ist nur von der Gültigkeit des Ausweisdokumentes abhängig. Wird der amtliche Ausweis ungültig, wird auch der Ergänzungsausweis ungültig.
Aussehen des Ausweises
Vorderseite
Rückseite
Quelle: dtgi.org
Wie beantragt man den EA?
Hier gibt es 2 Möglichkeiten,
Online auf der Webseite www.dgti.org
per Post - das Formular findet ihr auch auf deren Webseite
Es wird ein Passfoto (muss kein biometrisches sein) benötigt, Zudem muss man den Betrag von 19,90 € im Voraus bezahlen & muss - zumindest beim postalischen Weg - einen Nachweis der Einzahlung einreichen.
Wie viel kostet der Ausweis & wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Kosten des Ergänzungsausweises betragen 19,90 €.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen.
Das Ganze wird ehrenamtlich gemacht & die Organisation bittet geduldig zu sein & abzuwarten. Wenn nach 6 Wochen noch nichts bei euch angekommen ist, dürft ihr euch dort melden und mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Nur mit amtlichem Ausweisdokument gültig ❗
Der Ergänzungsausweis erlaubt es einem, sich damit auszuweisen.
Wichtig ist aber, dass ihr das amtliche Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) immer in Reichweite habt.
Denn der Ergänzungsausweis ist, wie der Name schon sagt, lediglich eine ERGÄNZUNG und gilt somit nur in Verbindung mit dem amtlichen Ausweisdokument.
Zudem kann man versuchen, einige seiner Daten schon ändern zu lassen, auch ohne rechtskräftige Namensänderung.
Dies erfolgt aber auf KULANZ❗
D.h. wenn eure Gegenüber sagen - "Nein, erst nach der rechtskräftigen Namensänderung" - ist dies deren gutes Recht.
Ihr könnt von niemandem verlangen, dass sie es machen müssen❗
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